KFZ-Bozo Handbuch

Daten, Datenschutz & Sicherheit › Registrierkasse (RKSV)

Registrierkasse (RKSV)

VorschriftBewusst aus✓ Geprüft am Sat Sep 05 2026 02:00:00 GMT+0200 (Mitteleuropäische Sommerzeit)

Ab 7.500 Euro Bareinnahmen im Jahr verlangt das Gesetz eine signierte, fälschungssichere Registrierkasse. Diese Pflicht erfüllt bewusst nicht das CRM, sondern das separate zertifizierte Kassengerät CompOS. Das CRM druckt auf seinen eigenen Belegen deshalb ausdrücklich „kein Steuerbeleg".

ChefBüroSystem
Bildschirmfoto: Registrierkasse (RKSV) (Desktop)
Desktop 1440 px · hell · Demo-Daten · 04.09.2026

Das Gesetz verlangt zweierlei: Jeder Barbeleg trägt eine elektronische Signatur, und jeder neue Beleg enthält die Signatur des vorherigen, sodass eine nachträgliche Änderung auffällt. Beides leistet in dieser Werkstatt das externe, zertifizierte Kassengerät, nicht das CRM. Das CRM führt daneben ein eigenes Kassenbuch für Bareinnahmen und -ausgaben und schreibt auf jeden dort erzeugten Beleg den Hinweis „kein Steuerbeleg" (Kassenbuch, Rechnungsmerkmale (§11 UStG)). Seine Barbelege werden trotzdem nach denselben Regeln behandelt: einmal angelegt, nie geändert oder gelöscht — eine Korrektur läuft immer über einen Stornobeleg mit negativen Beträgen, der an den vorherigen Beleg anschließt. Damit die beiden Systeme zusammenpassen, gibt es einen eigenen Export zum Kassengerät (CompOS-Export). Parallel läuft der Dienst fiskaly im Schattenbetrieb mit: Jeder Barbeleg geht zusätzlich dorthin, maßgeblich bleibt aber das Kassengerät (fiskaly SIGN AT (Registrierkasse, Schattenbetrieb)).

  • Ein Barbeleg im CRM ist falsch → Nicht ändern und nicht löschen, sondern einen Stornobeleg erzeugen. Änderungen und Löschungen weist das System bewusst ab.
  • Ein Kunde hält den CRM-Beleg für den Steuerbeleg → Der Hinweis „kein Steuerbeleg" steht darauf. Den amtlichen Beleg erzeugt das Kassengerät.
  • Die Zahlen von CRM und Kassengerät gehen auseinander → Der Abgleich ist ein regelmäßiger Handgriff des Chefs, kein automatischer Lauf.
  • Jemand will die Kassenfunktion im CRM „scharf schalten" → Das ist eine Eigentümerentscheidung und ein mehrwöchiges Vorhaben, kein Schalter. Der Entschluss vom 17. Juni 2026 lautet ausdrücklich anders.

Geregelt durch

EnthältRegeltRegeltRegeltGehört zuSchütztGeregelt dur…EnthältRegistrier…Fiskaly/RKSV-D…CompOS-ExportKassenbuchProforma-/Vorr…fiskaly SIGN A…Rechnungen & Z…Aufbewahrungsf…Rechnungsmerkm…
  • Der Jahresbeleg muss bis zum 15. Februar jedes Jahres erstellt, geprüft und körperlich abgelegt werden. Ob das im Betrieb geschieht, ist eine Frage an den Chef, nicht an den Code.
  • docs/rksv-compliance.md
  • MEM:austria-billing-compliance.md
  • lib/rksv/signer.ts
  • lib/rksv/receipt.ts
gesetz§131b BAO, RKSV BGBl.II 410/2015
erfuelltbewusst aus (durch externe Kasse CompOS erfüllt)
nachweisMEM:austria-billing-compliance
risikoStrafrahmen §51 FinStrG bis 5.000 EUR bei Vorsatz, Verlust der Richtigkeitsvermutung nach §163/§184 BAO bei Formfehlern
offenMockSigner ist DEV ONLY, ATrustSigner ist ein werfender Stub — falls je RKSV_PROVIDER auf 'mock' o.ä. in Prod stünde, wäre das ein Rechtsverstoß; UI prüfte früher fälschlich nur signer==='mock' statt 'none' (Haftungsbug, laut MEM behoben)

Beleg: MEM:austria-billing-compliance — Owner-Entscheidung B1 2026-06-17: CompOS bleibt die Kasse, RKSV_PROVIDER=none in Prod; MEM:fiskaly-rksv-evaluierung-2026-08-06 bestätigt RKSV_PROVIDER=none live

← Zurück: Rechnungsmerkmale (§11 UStG)4 von 9 · Was das Gesetz verlangtWeiter: Aufbewahrungsfristen (§132 BAO) →