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Cookie-/Consent-Banner (Website)

VorschriftNie eingerichtet✓ Geprüft am Sat Sep 05 2026 02:00:00 GMT+0200 (Mitteleuropäische Sommerzeit)

Für Cookies, die nicht technisch notwendig sind, müsste die Website vorher um Erlaubnis fragen. Einen solchen Abfrage-Balken gibt es im System nicht. Die Datenschutzerklärung sagt zugleich zu, dass Marketing- und Tracking-Cookies nur mit ausdrücklicher Einwilligung gesetzt werden.

KundeChef
Bildschirmfoto: Cookie-/Consent-Banner (Website) (Desktop)
Desktop 1440 px · hell · Demo-Daten · 04.09.2026

Die Website setzt nach heutigem Stand nur Cookies, die sie zum Funktionieren braucht — etwa die gewählte Sprache und die Anmeldung im Büro-Bereich. Für solche Cookies verlangt das Gesetz keine vorherige Zustimmung, weshalb es auch keinen Abfrage-Balken gibt. Die Datenschutzerklärung sagt genau das und verspricht zusätzlich, dass Marketing- oder Tracking-Cookies nur mit ausdrücklicher Einwilligung gesetzt werden (Impressum, AGB, Datenschutz). Diese Zusage ist heute nur deshalb eingehalten, weil solche Werkzeuge schlicht nicht eingebaut sind. In dem Moment, in dem jemand ein Zählwerkzeug, einen Newsletter oder ein Werbepixel ergänzt, wird der fehlende Abfrage-Balken zum Verstoß. Eine Ausnahme ist heute schon strittig: Die eingebundene Landkarte auf der Kontaktseite überträgt Verbindungsdaten an einen externen Anbieter, bevor der Besucher irgendetwas bestätigt hat.

  • Es soll eine Besucherzählung oder Werbung eingebunden werden → Vorher entscheiden, wer den Abfrage-Balken baut. Ohne ihn ist das Werkzeug nicht zulässig einsetzbar.
  • Ein Kunde fragt, welche Cookies gesetzt werden → Die Antwort steht in der Datenschutzerklärung im Abschnitt „Cookies"; darüber hinaus gibt es aktuell keine.
  • Prüfer fragt nach dem Einwilligungsnachweis → Es gibt keinen, weil es keine einwilligungspflichtigen Cookies gibt. Das ist die Begründung, nicht eine Lücke.

Geregelt durch

Geregelt dur…Gehört zuGehört zuCookie-/Co…Öffentliche We…DSGVO / Datens…Impressum, AGB…
  • Die Kontaktseite bindet eine Karte eines externen Anbieters ein. Dabei gehen Verbindungsdaten der Besucher an diesen Anbieter, bevor jemand zugestimmt hat. Ob das eine Einwilligung braucht, ist eine Rechtsfrage für die Steuer- beziehungsweise Rechtsberatung (zu prüfen).
  • Ob auf der laufenden Seite ein Zählwerkzeug oder ein Werbepixel eingebunden ist, das nicht aus diesem Code stammt (etwa über den Server davor), wurde hier nicht geprüft.
  • docs/dsgvo-compliance.md
  • app/datenschutz/page.tsx
gesetzTKG §165 Abs.3 (Cookie-Einwilligung) / DSGVO Art.6
erfuelltoffen
nachweiskein Treffer im Code — docs/dsgvo-compliance.md schreibt selbst 'Marketing-Tools (Cookies, Tracking, Newsletter) sind in diesem Sprint nicht abgedeckt'
risikoBei aktivem Tracking (Analytics, Werbepixel) ohne Einwilligung droht ein Verstoß — muss geprüft werden, OB die Website überhaupt nicht-notwendige Cookies setzt

Beleg: grep -rln 'CookieBanner|cookie-consent|CookieConsent' app components → 0 Treffer

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